UNSERE LEISTUNGEN


Wir erfüllen auch anspruchsvollste Anforderungen mit einem Angebot zahlreicher Serviceleistungen. Ihre Zufriedenheit hat für uns stets höchste Priorität. 


Ihre individuellen Bedürfnisse sind uns sehr wichtig


Im Erstgespräch erzählen Sie uns welche Unterstützung Sie benötigen oder welche Wünsche und Vorstellungen Sie haben




Familiäre Entlastung

Alltagsbegleitung zu :


  • Ärzten
  • Apotheken
  • Friseur, Maniküre, Pediküre
  • Physiotherapie
  • Einkaufsbegleitung


  • und vieles mehr


Nach Absprache bieten wir Ihnen auch einen

Bring- und Abholservice an.


Alltagshilfe:


  • Einkaufsservice
  • Essens- und Menüplanung
  • gemeinsames kochen
  • Gesellschaft beim essen
  • Betten herrichten
  • Bettwäsche wechseln
  • Abholservice für Rezepte und Medikamente
  • Terminvereinbarungen
  • Ausfüllen von Formulare oder Anträge
  • Organisation Ihres Schriftverkehrs
  • Vermittlung: Pflegedienst, Umzugsfirma, Handwerker, Hausnotruf, Essenslieferanten
  • etc.

Hauswirtschaftliche Unterstützung



alle Tätigkeiten im Haushalt werden als Unterstützung und Entlastung Angeboten.


  • Staubwischen
  • Bad- und Küchenreinigung
  • Fußbodenpflege
  • Fenster putzen
  • Wäschepflege
  • Entsorgung des Hausmülls






…. wir greifen Ihnen unter die Arme und unterstützen nur da wo Sie Hilfe benötigen



Ab Pflegegrad I


Abrechnung über den Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 125,00 € (§ 45b SGB XI)


Ab Pflegegrad 2


Können Sie  bis zu 40 % der Pflegesachleistungen

 in Betreuungs- und Entlastungsangebote umgewandelt werden. (§ 45a SGB XI Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags)

Preis je Stunde: 41,66€ - Wir berechnen keine Anfahrtskosten


Entlastung von pflegenden Angehörigen -

Verhinderungspflege

Sie pflegen einen Angehörigen, haben aber selber Termine oder sind erkrankt? Sie müssen plötzlich selbst zum Arzt oder Erledigungen machen?


Pflegende Angehörige können „vertreten“ werden. Dazu gibt es die sogenannte Verhinderungspflege. Sie wird von der Pflegekasse bewilligt, wenn die Pflegeperson verhindert ist. Voraussetzung: Der Pflegebedürftige wurde länger als sechs Monate in der Häuslichkeit gepflegt.


Es gibt viele Gründe, die die Pflegeperson an der Versorgung hindern. Dazu zählen zum Beispiel Urlaub, Krankheit oder sonstige berufliche Umstände.


MANCHMAL SIND DIE PFLEGENDEN ANGEHÖRIGEN STARK BELASTET UND BRAUCHEN EINE PAUSE. AUCH DANN GREIFT DIE VERHINDERUNGSPFLEGE.

Wir bieten Ihnen die Verhinderungspflege in 60-Minuten-Paketen an. Diese können Sie nach eigenem Wunsch und nach Wunsch des Pflegebedürftigen zusammenstellen.

So können Sie selbst entscheiden, was wir gemeinsam mit Ihrer Zeit anfangen! Einige Beispiele:


  • Spazieren, Basteln oder sich einfach in Ruhe unterhalten
  • Begleitung zu Veranstaltungen oder Terminen
  • persönliche Betreuung
  • Hilfe bei der Mobilität


... und, und, und


Der Ausgestaltung sind dabei kaum Grenzen gesetzt.


Pflegerische und medizinische Tätigkeiten werden grundsätzlich nicht von uns übernommen. Wir bieten ausschließlich nur Unterstützung bei der Alltagsgestaltung und - Bewältigung an.

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